Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Einleitende Bestimmungen
- o Ⅰ.1 Durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur als „AGB“) werden Rechte und Pflichten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bei der Dienstleistungserbringung zur Unterstützung der Kunden, vor allem im Bereich Projektmanagement und Produktionsmanagement, geregelt. Nähere Informationen zu Dienstleistungen des Auftragnehmers sind der Webseite des Dienstleistungsempfängers: www.k-residents.sk zu entnehmen. AGB sind Bestandteil des Dienstleistungsvertrags, geschlossen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
- o Ⅰ.2 Auftragnehmer ist die Handelsgesellschaft K-Residents, s.r.o., IdNr.: 47685611, mit Sitz in: Holubyho 1378/11, 914 41 Nemšová, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Trenčín, Abteilung: Sro, Einlage Nr. 30389/R (nachfolgend als „Auftragnehmer“).
- o Ⅰ.3 Auftraggeber ist eine juristische Person, die die Dienstleistungen des Auftragnehmers nutzt (nachfolgend als „Auftraggeber“).
- o Ⅰ.4 Unter Handelsgesetzbuch wird das Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften verstanden (nachfolgend nur als „Handelsgesetzbuch“).
- o Ⅰ.5 Auftragnehmer und Auftraggeber nachfolgend in diesen AGB auch als „Vertragsparteien“.
Vertragsabschluss
- o Ⅱ.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber entsteht aufgrund
- des Auftrags des Auftraggebers, der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer samt Preisangebot und anschließende Bestätigung des Preisangebots durch den Auftraggeber.
- o Ⅱ.2 Gegenstand des Vertrags bildet die Verpflichtung des Auftragnehmers, die Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers laut seinem von dem Auftragnehmer bestätigten Auftrag sicherzustellen und die Verpflichtung des Auftraggebers, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
- o Ⅱ.3 Der Auftrag kann per E-Mail oder telefonisch unter aktuellen Kontaktdaten des Auftragnehmers erfolgen. Der Auftrag sollte neben Daten des Auftraggebers die Beschreibung und den Umfang der verlangten Dienstleistungen enthalten. Durch Absendung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit seiner angegebenen Daten. Die Absendung des Auftrags gilt als verbindlicher Vorschlag zum Abschluss des Vertrags mit dem Auftragnehmer.
- o Ⅱ.4 Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag schriftlich oder per E-Mail. Bis zum Zeitpunkt der Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer ist dieser Auftrag für den Auftragnehmer nicht verbindlich und für den Auftragnehmer ergeben sich daraus keine Verbindlichkeiten oder Pflichten.
- o Ⅱ.5 Bestandteil der Auftragsbestätigung bildet das Preisangebot des Auftragnehmers für die verlangten Dienstleistungen. Der Auftraggeber bestätigt die Annahme des Preisangebots bzw. des zusammengefassten Auftrags samt Preisangebot per E-Mail. Der Vertragsabschluss kommt in diesem Fall durch Bestätigung des Preisangebots durch den Auftraggeber zustande.
- o Ⅱ.5 Durch Versendung des Auftrags bzw. durch Bestätigung des Preisangebots bestätigt der Auftraggeber, dass er sich mit diesen AGB vertraut gemacht hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. Die vereinbarten Bedingungen der Dienstleistungserbringung können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der beiden Vertragsparteien geändert werden.
Dienstleistungserbringung
- o Ⅲ.1 Die vereinbarten Dienstleistungen werden durch eine oder mehrere qualifizierte, vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Personen, mit erforderlichen technischen, Sprach- und Managerkenntnissen erbracht (nachfolgend als „qualifizierte Personen“).
- o Ⅲ.2 Qualifizierte Person wird Dienstleistungen erbringen, deren Umfang im Auftrag und/oder im bestätigten Preisangebot spezifiziert wird. Qualifizierte Person wird die Dienstleistungen innerhalb der im Auftrag und/oder im bestätigten Preisangebot angegebenen Zeit erbringen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den im Auftrag und/oder im bestätigten Preisangebot angegebenen Umfang oder Zeitraum der zu erbringenden Dienstleistungen ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu ändern, und das nicht einmal mit der Zustimmung der qualifizierten Person. Die Verletzung dieser Pflicht kann für wesentliche Verletzung des Vertrags und dieser AGB gehalten werden, die den Anspruch des Auftragnehmers auf Rücktritt vom Vertrag sowie den Anspruch auf Schadensersatz begründet.
- o Ⅲ.3 Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Dienstleistungen mittels der qualifizierten Person an dem im Auftrag und/oder im bestätigten Preisangebot angegebenen Ort erbringen.
- o Ⅲ.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der qualifizierten Person sichere Bedingungen für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, materielle Ausstattung, Werkzeuge, Hilfsmittel oder sonstige Ausrüstung, die für die Ausübung der Tätigkeit der qualifizierten Person erforderlich ist, sicherzustellen. Standardmäßige und gewöhnliche Sicherheitshilfsmittel und IT-Ausstattung wird für die qualifizierte Person seitens des Auftragnehmers gewährleistet. Bei Bedarf einer speziellen Ausstattung auf Anforderung des Auftraggebers, wird dies vom Auftraggeber auf seine eigenen Kosten gewährleistet.
- o Ⅲ.5 Falls der Auftraggeber die im Punkt 3.4 dieses Artikels angeführten Pflichten nicht erfüllt und die qualifizierte Person am Ort der Dienstleistungserbringung erscheint, die Tätigkeit im Umfang des Vertrags allerdings nicht ausüben kann, ist der Auftraggeber auch in einem solchen Fall verpflichtet, das vereinbarte Entgelt in vollem Umfang gemäß dem bestätigten Preisangebot zu erstatten, und das in der Höhe als ob die Dienstleitungen in dieser Zeit durch diese qualifizierte Person im standard- und vertragsmäßigen Umfang erbracht wurden. Zugleich ist in einem solchen Fall der Auftraggeber verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die mit dem nicht vorausgesetzten Abgang der qualifizierten Person vom Ort, wo die vereinbarten Dienstleistungen erbracht werden sollten, allerdings nicht erbracht werden konnten, zusammenhängen. Durch Erstattung dieser Kosten wird der Anspruch des Auftragnehmers auf Schadensersatz nicht berührt.
Preis und Zahlungsbedingungen
- o Ⅳ.1 Für die Dienstleistungserbringung wird im Einklang mit dem bestätigten Preisangebot eine Gebühr erhoben. Sofern nicht anders vereinbart, kann das Entgelt für die Dienstleistungserbringung in zwei Formen erfolgen:
- Monatssatzentgelt
Monatssatzentgelt und dessen Umfang wird im bestätigten Preisangebot näher spezifiziert.
- Tagessatzentgelt
Tagessatzentgelt und dessen Umfang wird im bestätigten Preisangebot näher spezifiziert. - Stundensatzentgelt
Das Entgelt wird in diesem Fall nach tatsächlich geleisteten Stunden berechnet. Im Falle der Dienstleistungserbringung in Nachtstunden, an Wochenenden und Feiertagen steht dem Auftragnehmer das Mehrentgelt, spezifiziert im bestätigten Preisangebot, zu.
- o Ⅳ.2 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Rechnung entsprechend der Höhe des Entgelts, angeführt im bestätigten Preisangebot, für jeden Monat der Dienstleistungserbringung durch qualifizierte Person aus. Alle vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnungen sind am 30. Tag nach dem Tag deren Ausstellung fällig.
- o Ⅳ.3 Dienstleistungen und Material, die die qualifizierte Person zur Ausübung ihrer Tätigkeit braucht und die vom Auftragnehmer gewährleistet werden, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber durch Sonderposten in der gemäß Punkt 4.2 dieser AGB auszustellenden Rechnung aus.
- o Ⅳ.4 Der Auftragnehmer kann für jedweden Zahlungsverzug des Auftraggebers den Verzugszins in Höhe von 0,5 % des rückständigen Betrags pro Verzugstag geltend machen.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- o Ⅴ.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Aufnahme der Tätigkeit jeder qualifizierten Person eine fachgemäße Unterweisung über den Ort und die Tätigkeit, die die qualifizierte Person ausüben wird, zu gewährleisten, und das im Umfang von mindestens 40 Stunden, es sei denn die Vertragsparteien werden etwas anderes vereinbaren. Bestandteil dieser Unterweisung muss die grundlegende Charakteristik des Prozesses und jedes Produkts betreffend die Ausübung der Tätigkeit der qualifizierten Person sowie die Unterweisung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften sein. Die Ausbildungs- und Unterweisungskosten im Sinne dieses Artikels trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.
- o Ⅴ.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, gegenseitig eng zusammenzuarbeiten und sich alle Informationen für ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung ihrer sich aus diesem Vertrag und diesen AGB ergebenden Verpflichtungen zu erteilen. Zugleich haben die Vertragsparteien vereinbart, dass sie alle Streitigkeiten oder Uneinigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB vorrangig durch Vereinbarung beilegen werden.
- o Ⅴ.3 Falls die qualifizierte Person aufgrund des Hindernisses auf Seite der qualifizierten Person oder auf Seite des Auftragnehmers die Dienstleistungen im Sinne des geschlossenen Vertrags nicht erbringen kann, bzw. die Ausübung der Tätigkeit der qualifizierten Person früher beendet wird als die Zeit abläuft, für die die qualifizierte Person dem Auftraggeber zugeteilt wurde, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese qualifizierte Person durch neue qualifizierte Person in kurzmöglichster Zeit zu ersetzen.
- o Ⅴ.4 Bei jedwedem Wechsel der qualifizierten Person, die aktuell die Dienstleistungen aufgrund des Vertrags erbringt, nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass die Bedingungen der Dienstleistungserbringung nicht identisch als bei der Erbringung mit der aktuell zugeteilten qualifizierten Person sein müssen, und das vor allem in Bezug auf die Höhe und Art und Weise des Entgelts.
- o Ⅴ.5 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer für jedwede Verfehlung der qualifizierten Person bei der Dienstleistungserbringung aufgrund des geschlossenen Vertrags keine Haftung trägt.
Schutz personenbezogener Daten
- o Ⅵ.1 personenbezogene Daten des Auftraggebers bzw. sonstiger betroffenen Personen werden im Einklang mit den Bedingungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftragnehmers, die an der Webseite des Auftragnehmers im Teil Schutz personenbezogener Daten zur Verfügung stehen, verarbeitet.
Verschwiegenheit und vertrauliche Informationen
- o Ⅶ.1 Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass alle Tatsachen, Informationen und Daten, die die natürlichen Personen betreffen, von Vertragsparteien als vertrauliche Informationen bezeichnet werden (nachfolgend nur „Vertrauliche Informationen“), und beide Vertragsparteien haben sich verpflichtet, über diese Vertraulichen Informationen Verschwiegenheit zu wahren, es sei denn eine Rechtsvorschrift oder schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien wird etwas anderes bestimmen. Für Vertrauliche Informationen werden diejenigen Informationen nicht gehalten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses öffentlich bekannt sind oder nach dem Vertragsabschluss öffentlich bekannt wurden.
- o Ⅶ.2 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Verschwiegenheit über alle Informationen zu wahren, die sie gegenseitig erbringen und nicht öffentlich bekannt sind, diese Informationen sind Geschäftsgeheimnis.
- o Ⅶ.3 Die Pflicht, Verschwiegenheit zu wahren, gilt uneingeschränkt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
- o Ⅶ.4 Die Übermittlung von Informationen im Sinne dieses Artikels an Dritte kann für wesentliche Verletzung des Vertrags und dieser AGB gehalten werden, was den Anspruch der Vertragspartei auf Rücktritt vom Vertrag begründet. Als Dritte gilt in diesem Fall auch qualifizierte Person, an die der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers keine Informationen betreffend die Verhältnisse zwischen ihm und dem Auftragnehmer übermitteln kann, also vor allem Verhältnisse aus dem geschlossenen Vertrag.
Zustellung
- o Ⅷ.1 Jedwede Schriftstücke werden dem Auftragnehmer an seine in den AGB angegebenen Kontaktdaten und dem Auftraggeber an die im bestätigten Auftrag bzw. im bestätigten Preisangebot angegebene Anschrift (sofern der anderen Vertragspartei schriftlich/elektronisch keine andere Anschrift mitgeteilt wird) zugestellt. Falls die andere Vertragspartei die Entgegennahme der Sendung verweigert oder die Sendung innerhalb der Abholzeit nicht entgegennimmt, gilt der Tag der Verweigerung oder der letzte Tag der Abholfrist als Tag der Sendungszustellung. Als Tag der Sendungszustellung gilt ebenso der Tag der Rücksendung der Sendung an den Absender als unzustellbar aufgrund der Abwesenheit des Empfängers in der Adresse trotz der Tatsache, dass die Anschrift korrekt und im Einklang mit diesen AGB angeführt wurde.
- o Ⅷ.2 Im Falle der elektronischen Zustellung werden Mitteilungen an die beim gegenseitigen elektronischen Verkehr verwendeten E-Mail- Adressen (vor allem Adressen, die im bestätigten Auftrag bzw. im bestätigten Preisangebot angeführt sind) zugestellt. Die Mitteilung gilt in diesem Fall am Tag deren nachweisbaren Versendung als zugestellt.
Wettbewerbsverbot
- o Ⅸ.1 Der Auftraggeber darf keine Verträge und Geschäfte mit qualifizierter Person eingehen, für sie keine Geschäfte mit Dritten vermitteln, an ihrer Unternehmenstätigkeit in keiner Form partizipieren, qualifizierte Person nicht anstellen ggf. ihr keine Arbeit für einen Dritte vermitteln, und das ohne die Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit der qualifizierten Person ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zusammenzuarbeiten, und das nicht einmal mittels jedweden Dritten.
- o Ⅸ.2 Das Verbot gemäß Punkt 9.1 dieser AGB bezieht sich auch auf den Zeitraum von 1 Jahr nach der Vertragsbeendigung.
- o Ⅸ.3 Im Falle der Verletzung des Wettbewerbsverbots durch den Auftraggeber im Sinne dieses Artikels der AGB, ist der je Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Vertragsstrafe in Höhe des Entgelts für 3 Monate der Dienstleistungserbringung entsprechend dem Vertrag, zu zahlen, es sei denn die Vertragsparteien werden etwas anderes vereinbaren. Die Höhe des Entgelts wird für diesen Fall so beurteilt, als ob die Dienstleitungen in dieser Zeit im standard- und vertragsmäßigen Umfang erbracht wurden, und zwar durch qualifizierte Person betreffend welcher der Auftraggeber das Wettbewerbsverbot verletzt hat.
Vertragslaufzeit und - erlöschen
- o Ⅹ.1 Wird zwischen den Vertragsparteien schriftlich nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- o Ⅹ.2 Der Vertrag kann beendet werden durch:
- Ablauf der Zeit, für die er geschlossen wurde (falls die Vertragsparteien den Vertrag nicht verlängern),
- Vereinbarung der Vertragsparteien,
- Kündigung der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten, die ab 1. Tag des Folgemonats nach dem Monat der Kündigungszustellung an die andere Vertragspartei zu laufen beginnt. Die Kündigung bedarf der Schriftform und die Vertragskündigung hat keinen Einfluss auf gegenseitige Auseinandersetzung der Verbindlichkeiten der Vertragsparteien, die sich aus der Erfüllung des Vertrags vor dessen Erlöschen ergeben,
- fristlosen Rücktritt jedweder der Vertragsparteien – in diesem Fall entsteht der zurücktretenden Vertragspartei die Pflicht zur Zahlung der Kündigungsentschädigung, und zwar in Höhe von 10.000 EUR,
- Rücktritt des Auftragnehmers im Falle der Verletzung des Vertrags und dieser AGB seitens des Auftraggebers,
- Rücktritt des Auftraggebers im Falle der Vertragsverletzung seitens des Auftragnehmers.
- o Ⅹ.3 Die eigene Tätigkeit der qualifizierten Person kann wie folgt beendet werden:
- Vereinbarung der Vertragsparteien;
- Zeitablauf im Falle, wenn die qualifizierte Person nur für bestimmte Zeit gemäß dem bestätigten Preisangebot sichergestellt wurde;
- Stattgeben dem Antrag des Auftraggebers auf Änderung der qualifizierten Person – der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer um Änderung der qualifizierten Person, die die Dienstleistungen erbringt, zu ersuchen. Das Änderungsantrag muss entsprechend begründet sein und der Auftragnehmer hat zu beurteilen, ob die Änderung gerechtfertigt ist. Falls erwiesen wird, dass für die Änderung der qualifizierten Person kein Grund vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Dienstleistungserbringung durch diese qualifizierte Person zu akzeptieren;
- Beschluss des Auftragnehmers aufgrund der Pflichtverletzung der qualifizierten Person;
- Kündigung jedweder der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der qualifizierten Person mit Dauer der Kündigungsfrist, angeführt im bestätigten Preisangebot. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem Monat der Kündigungszustellung an die andere Vertragspartei zu laufen;
- o Beendigung der Tätigkeit der qualifizierten Person – falls im Rahmen des Vertrags das neue Preisangebot im Zusammenhang mit der neuen qualifizierten Person bestätigt wurde, der Auftraggeber allerdings Interesse an der Beendigung der Zusammenarbeit mit dieser neuen qualifizierten Person noch vor dem Eintreffen dieser konkreten qualifizierten Person am Ort, wo die Dienstleistungen erbracht werden sollen, zeigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kündigungsentschädigung in Höhe von 10.000 EUR zu zahlen.
- o Ⅹ.4 Beendigung der Tätigkeit der qualifizierten Person hat keinen Einfluss auf sonstige Absprachen im Rahmen des Vertrags sowie auf die Vertragslaufzeit.
- o Ⅹ.5 Der Grund für jedweden Rücktritt gemäß dem Vertrag oder der Grund des Antrags des Auftraggebers auf Änderung der qualifizierten Person muss seitens des Auftraggebers entsprechend nachgewiesen werden. Als kein Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit mit der konkreten qualifizierten Person gilt die einmalige Störung des vereinbarten Regimes der Dienstleistungserbringung, nicht vorsätzliche unrichtige Beurteilung oder falsche Entscheidung in jedweder fachlichen Angelegenheit, nicht vorsätzliche Beschädigung des Vermögens des Auftraggebers u.ä. Im Falle des ordnungsgemäß begründeten Antrags auf Änderung der qualifizierten Person bei der Dienstleistungserbringung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Tätigkeit der aktuell zugeteilten qualifizierten Person zu akzeptieren, solange der Auftragnehmer den Ersatz nicht gewährleistet. Das gilt nicht im Falle der Handlung der qualifizierten Person mit der Absicht, den Auftraggeber zu schädigen oder seine Tätigkeit zu stören. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in jedwedem Fall den Ersatz der qualifizierten Person sicherzustellen, und das in kurzmöglichster Zeit.
- o Ⅹ.6 Jedwede Schriftstücke im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung oder Beendigung der Tätigkeit der qualifizierten Person werden entsprechend Punkt 8.1 dieser AGB zugestellt.
Reklamationsordnung der K-Residents, s.r.o.
- Haftung der Gesellschaft K-Residents für Mängel der erbrachten Dienstleistungen
Gegenüber der Gesellschaft K-Residents kann nur der Auftraggeber der Dienstleistung eine Reklamation der erbrachten Dienstleistung geltend machen. K-Residents haftet dem Auftraggeber für Mängel, die auf unzureichendem Umfang der erbrachten Dienstleistung und/oder unzureichender Qualität der erbrachten Dienstleistung beruhen. K-Residents haftet nicht für Mängel der erbrachten Dienstleistungen, von denen der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung wusste, oder unter Berücksichtigung der Umstände, unter denen die Dienstleistung erbracht wurde, wissen musste, und wenn er durch sein Handeln eine solche Erbringung der Dienstleistung akzeptierte. Ebenso kann gegenüber der Gesellschaft K-Residents keine Dienstleistung reklamiert werden, die nach den Anweisungen des Auftraggebers erbracht wurde, und zwar trotz eines ausdrücklichen Hinweises von K-Residents, dass die Dienstleistung mangelhaft erbracht wird.
- Geltendmachung einer Reklamation durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber hat das Recht, eine erbrachte Dienstleistung zu reklamieren, wenn es sich um einen Mangel handelt, der auf unzureichendem Umfang der erbrachten Dienstleistung beruht (nachfolgend auch als „Reklamation einer Rechnung“), oder um einen Mangel, der auf unzureichender Qualität der erbrachten Dienstleistung beruht (nachfolgend auch als „Reklamation der Qualität der Dienstleistungen“), und dies nur innerhalb der von der Gesellschaft K-Residents gewährten Garantiezeit. Wenn es sich um die Reklamation einer Rechnung handelt, ist der Auftraggeber verpflichtet, sein Recht zur Reklamation des fakturierten Umfangs der Dienstleistungen bei der Gesellschaft K-Residents geltend zu machen, und zwar bei der Person, die für die Geltendmachung und Erledigung von Reklamationen bestimmt wurde (nachfolgend nur „bestimmte Person“), und dies unverzüglich nachdem die Abrechnung der Dienstleistungen zur Verfügung stand, spätestens allerdings binnen 30 Tagen ab dem Tag der Fälligkeit der Rechnung. Wenn der Auftraggeber den Mangel der Rechnung innerhalb dieser Frist nicht beanstandet, erlischt sein Recht, resp. sein Anspruch aus der Haftung für Mängel der Rechnung. Wenn es sich um die Reklamation von Qualitätsmängeln der Dienstleistungen handelt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Reklamation des Mangels unverzüglich nach dessen Feststellung geltend zu machen, spätestens allerdings bis zum Ablauf der von K-Residents gewährten Garantiezeit. Wenn der Auftraggeber gegenüber der Gesellschaft K-Residents sein Recht aus der Mängelhaftung bezüglich der gelieferten Dienstleistungen nicht innerhalb der Garantiezeit geltend macht, die ihm die Gesellschaft K-Residents für diese Dienstleistungen gewährte, erlischt das Recht aus der Mängelhaftung. Reklamationen der Qualität der Dienstleistungen, die vom Auftraggeber gegenüber der Gesellschaft K-Residents nach Ablauf der Garantiezeit geltend gemacht werden, werden nicht berücksichtigt.
- Protokoll über die Geltendmachung der Reklamation
Der Auftraggeber kann einen Mangel der Dienstleistung ausschließlich in schriftlicher Form reklamieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Dienstleistung genau und eindeutig zu identifizieren, deren Mangel Gegenstand der Reklamation ist, und zwar in dem Umfang, dass die Reklamation objektiv untersucht werden kann. Für die objektive Untersuchung des Mangels ist es erforderlich, auch die Ware zu liefern, an der dieser reklamierte Mangel auftritt.
- Qualitätsgarantie und Garantiezeit
Die Garantiezeit beginnt ab dem Moment der Erbringung der Dienstleistung für den Auftraggeber und endet im Moment der ersten Bearbeitung der Komponente, an der die Dienstleistung ausgeführt wurde, sofern es nicht anders vereinbart ist. Wenn die Gesellschaft K-Residents die Pflicht hat, die Dienstleistung an einem anderen Ort als am Sitz des Auftraggebers zu erbringen, beginnt für diese Dienstleistung die Garantiezeit ab dem Tag der Erbringung der Dienstleistung am Bestimmungsort. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Gesellschaft K-Residents festgestellte Mängel der erbrachten Dienstleistungen schriftlich mitzuteilen, und zwar unverzüglich, spätestens allerdings binnen 5 Tagen, ab dem Tag, an dem der Auftraggeber von dem entsprechenden Mangel erfuhr. Andernfalls verliert der Auftraggeber durch Ablauf der angeführten Frist das Recht auf Geltendmachung irgendwelcher Ansprüche aus der Haftung für Mängel der erbrachten Dienstleistungen. K-Residents haftet nicht für Mängel der erbrachten Dienstleistungen, die erst nach Ablauf der Garantiezeit entstanden, oder die der Auftraggeber erst nach deren Ablauf geltend machte. K-Residents haftet gegenüber dem Auftraggeber auch dann nicht für Mängel der Dienstleistung, wenn der Auftraggeber bei der Geltendmachung der Reklamation nicht durch eine Rechnung oder auf eine andere glaubwürdige Weise nachweisen kann, dass die ihm gewährte Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist.
- Bearbeitungsfrist der Reklamation
Die Frist zur Erledigung von Reklamationen durch die Gesellschaft K-Residents nach deren Geltendmachung durch den Auftraggeber, auf die in Art. 3 dieser Reklamationsordnung angeführte Weise, beträgt höchstens 30 Tage, wobei die Frist am Tag nach Geltendmachung der Reklamation durch den Auftraggeber gemäß den oben genannten Bestimmungen beginnt. Die Frist zur Erledigung von Reklamationen durch die Gesellschaft K-Residents beginnt nicht, bzw. wird unterbrochen, wenn die Reklamation nicht vollständig ist, insbesondere wenn der Auftraggeber den Gegenstand der Reklamation nicht genau spezifizierte, oder wenn er die erforderliche Mitwirkung nicht gewährte.
- Ansprüche aus Mängeln der erbrachten Dienstleistungen
Wenn K-Residents bei der Überprüfung der Reklamation feststellt, dass die Reklamation vom Auftraggeber rechtzeitig eingereicht wurde, also während der Garantiezeit, und dass die vom Auftraggeber reklamierte Dienstleistung einen Mangel aufweist, für den K-Residents haftet, kann der Auftraggeber im Fall der Reklamation der Qualität der Dienstleistung einen angemessenen Preisnachlass für die erbrachte Dienstleistung fordern, oder im Fall der Reklamation der Rechnung die Abrechnung der Dienstleistung im tatsächlich erbrachten Umfang. Der Anspruch auf Preisnachlass, den der Auftraggeber von K-Residents fordern kann, muss der Differenz des Wertes entsprechen, den die erbrachte Dienstleistung ohne Mangel hätte, und den die mit Mängeln gelieferte Dienstleistung hat. Wenn die Höhe eines solchen Nachlasses nicht bestimmt werden kann, und wenn keine Vereinbarung zwischen K-Residents und dem Auftraggeber zustande kommt, darf der Auftraggeber die Höhe des Nachlasses nicht gegen Rechnungen anrechnen, die K-Residents für Dienstleistungen ausstellte. Wenn der Preis für die Dienstleistung bereits bezahlt wurde, kann der Auftraggeber nicht die Rückzahlung bis zur Höhe des Nachlasses fordern. Die Höhe des Nachlasses wird Gegenstand gesonderter Verhandlungen oder Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien. Den Anspruch auf Preisnachlass gemäß diesem Absatz hat der Auftraggeber nur dann, wenn der Mangel der Dienstleistung nicht durch Nachbesserung beseitigt werden kann.
- Ort der Geltendmachung der Reklamation
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Reklamation der Dienstleistung ausschließlich an der Adresse des Sitzes von K-Residents geltend zu machen.
- Kosten in Verbindung mit der Geltendmachung des Rechts aus der Haftung für Mängel der Dienstleistungen
Ein Auftraggeber, der wirksam die Reklamation eines Mangels geltend machte, und dessen Reklamation seitens K-Residents als berechtigt anerkannt wurde, hat kein Recht auf Erstattung der Kosten, die er zur Geltendmachung oder Erledigung der Reklamation oder im Zusammenhang damit oder infolge der Reklamation aufwendete. Der Auftraggeber ist im eigenen Interesse verpflichtet, so zu handeln, dass er die für die Geltendmachung und Erledigung der Reklamation aufgewendeten Kosten minimiert.
- Limitierung der Haftung für Schaden, der durch mangelhafte Erfüllung verursacht wurde
Der Antrag auf Ersatz von Schaden, der von K-Residents durch mangelhafte Erfüllung verursacht wurde, wird angemessen gemäß den Bestimmungen für die Geltendmachung von Reklamationen aus Mängelhaftung geltend gemacht. Bedingung für die Geltendmachung von Schadensersatz ist die vorhergehende Anerkennung durch K-Residents, dass die Dienstleistung mangelhaft erbracht wurde, darüber hinaus der Nachweis der Schadenshöhe seitens des Auftraggebers, wie auch der Nachweis, dass es infolge eines ursächlichen Zusammenhangs mit der mangelhaft erbrachten Dienstleistung zur Entstehung des Schadens kam. K-Residents haftet nur für direkte Schäden, die durch mangelhafte Erfüllung an Erzeugnissen und Anlagen des Auftraggebers entstehen. Der Umfang der Haftung für einen Schaden, der infolge oder im Zusammenhang mit einer erbrachten Dienstleistung entsteht, ist auf den Umfang der erbrachten Dienstleistungen limitiert. K-Residents ist berechtigt, die Schadenshaftung in erster Linie durch die Herbeiführung des ursprünglichen Zustands zu lösen (restitutio in integrum), wobei K-Residents für die Beseitigung des Schadens eine angemessene Zeit gewährt werden muss, die nicht kürzer als die Frist zur Erledigung der Reklamation sein darf (Teil 5). Erst dann, wenn der Schadensersatz durch die Herbeiführung des ursprünglichen Zustands nicht möglich ist, kann der Auftraggeber von K-Residents finanziellen Ersatz fordern. Bei Rechtsbeziehungen, die durch diese Reklamationsordnung nicht geregelt werden, werden die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft K-Residents s.r.o angewendet. K-Residents s.r.o.
Schlussbestimmungen
- o Ⅺ.1 Diese ABG bilden untrennbaren Bestandteil des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags im Sinne von Art. II dieser AGB. Sollte eine der Vertragsbestimmungen zu diesen AGB im Widerspruch sein, hat die Vertragsbestimmung Vorrang.
- o Ⅺ.2 Diese AGB und die sich daraus ergebenden Verhältnisse unterliegen der Rechtsordnung der Slowakischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften.
- o Ⅺ.3 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig zu ändern und zu ergänzen. Im Falle der Änderung der AGB unterliegt das Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber den Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Absendung des Auftrags durch den Auftraggeber gültig sind und die an der Webseite des Auftragnehmers zugänglich sind.
- o Ⅺ.4 Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber aus Rechtsverhältnissen im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, werden durch örtlich zuständige Gerichte der Slowakischen Republik beigelegt.
- o Ⅺ.5 Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder unwirksam erweisen, wird dadurch die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt.
- o Ⅺ.6 Der Auftraggeber erklärt, dass sein Wille, an diese AGB gebunden zu sein, frei und ernst ist, dass seine Vertragsfreiheit nicht eingeschränkt ist, dass er seinen Willen weder unter ungünstigen Bedingungen noch in Bedrängnis geäußert hat sowie dass er diese AGB gelesen und deren Inhalt verstanden hat.
Diese AGB traten am 1.2.2022 in Kraft.